REISEPASS, VISUM UND ZOLL

Unser Land gehört zwar nicht zur Europäischen Union, hat aber ein Transitabkommen abgeschlossen. Wir informieren Sie über die erforderlichen Unterlagen, um uns jederzeit besuchen zu können

Passaports, visats i duanes

Das Fürstentum benötigt keinerlei Visum für die Einreise nach Andorra. Die Situation unseres Landes im europäischen geografischen Kontext ist jedoch eine besondere. Andorra ist weder Teil der Europäischen Union noch des Schengen-Raums, weshalb wir Abkommen über die Durchreise von Personen mit unseren Nachbarländern haben. Daher werden Sie keinerlei Probleme haben, in das Fürstentum einzureisen. Informieren Sie sich, welche Dokumente Sie an der Grenze und bei Zollkontrollen vorzeigen und welche Sie für Haustiere mitführen müssen.

Einreisedokumente
Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind, benötigen Sie für die Einreise kein Visum. Die Transitabkommen mit Spanien und Frankreich bedeuten, dass Personen aus allen europäischen Staaten in der Praxis keine besonderen Verfahren durchlaufen müssen. Der Reisepass oder der Personalausweis reichen aus, um nach Andorra einzureisen oder das Land zu verlassen.
Wenn Sie Bürger eines Landes sind, das nicht zur EU gehört, sich aber im Schengen-Raum befindet, müssen Sie einen gültigen Reisepass mitführen.
Wenn Sie Bürger eines Nicht-EU-Landes sind und die Einreise nach Andorra über Frankreich oder Spanien erfolgt, müssen Sie Ihren Reisepass mitführen und sich zusätzlich bei den Botschaften oder Konsulaten Frankreichs oder Spaniens in Ihrem Land informieren (je nachdem, von wo Sie kommen), um herauszufinden, ob Sie ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen, und um gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag zu stellen. Gegebenenfalls müssen Sie je nach Ihren Reiseplänen ein Schengen-Visum für die zweimalige oder mehrfache Einreise beantragen, um den Schengen-Raum reibungslos verlassen und wieder betreten zu können.

EU-BÜRGER 

  • Erwachsene: Personalausweis oder Reisepass.
  • Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Minderjährige ohne Begleitung eines ihrer gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Erziehungsberechtigte) oder allein:  Gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie eine auf einer Polizeidienststelle ausgestellte unterschriebene Erklärung zur Ausreise.

BÜRGER VON LÄNDERN AUSSERHALB DER EU, DIE KEIN SCHENGEN-VISUM BENÖTIGEN, UM NACH EUROPA ZU REISEN

  • Gültiger Reisepass.

BÜRGER VON LÄNDERN AUSSERHALB DER EU, DIE EIN SCHENGEN-VISUM BENÖTIGEN, UM NACH EUROPA ZU REISEN

  •  Gültiger Reisepass sowie zweifaches oder mehrfaches Schengen-Visum.

Informativer Link: https://www.exteriors.ad/en/travel-to-andorra

Zollkontrolle an der Grenze
Wenn Sie nach einem Besuch bei uns in die Europäische Union zurückkehren, ist die Menge an landwirtschaftlichen und industriellen Produkten, mit denen Sie die Grenze passieren dürfen, begrenzt. Sie können in diesem PDF genannten Mengen oder Werte der in Andorra gekauften Produkte pro Person mitnehmen, ohne Zollgebühren zahlen zu müssen. Dass die erlaubten Mengen und Werte je nach Alter variieren können.

Dokumente für Haustiere

Wenn Sie mit Ihrem Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach Andorra einreisen möchten, vergewissern Sie sich, dass es folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Tier muss mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung ausgewiesen sein, die vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde.
  • Es muss gebührend gegen Tollwut geimpft sein. Sollte Ihr Haustier nur eine erste Impfdosis erhalten haben, muss berücksichtigt werden, dass die Immunität erst nach 21 Tagen eintritt.
  • Wenn das Tier aus einem EU-Land, der Schweiz, den Färöern, Gibraltar, Grönland, Eisland, Liechtenstein, Monaco, San Marino oder dem Vatikan stammt, müssen Sie über einen EU-Heimtierausweis verfügen.
  • Wenn das Tier aus einem anderen Land als den oben aufgeführten stammt, müssen Sie über einen offizielles Gesundheitszeugnis verfügen.

Wenn Sie mit autochthonen oder nicht autochthonen Wildtieren (oder Teilen dieser Tiere)* nach Andorra einreisen möchten, müssen Sie deren Einführung über die Abteilung für öffentliche Verwaltungsangelegenheiten (Servei de Tràmits del Govern) beantragen, und zwar anhand des entsprechenden Formulars für Exemplare/Produkte autochthoner/nicht autochthoner Tiere, das an die Abteilung für Umwelt und Nachhaltigkeit (Departament de Medi Ambient i Sostenibilitat) adressiert ist. Je nach der Tierart müssen Sie spezifische Unterlagen einreichen, die in den Vorschriften für Transport, Einführung und Ausführung von Wildtieren aufgeführt sind.

Animals de Companyia

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Abteilung für Landwirtschaft der Regierung Andorra unter der Rufnummer (+376) 875 703.